Spätestens mit der Aktivierung der zweiten Stufe des Gas-Notfallplans durch die Bundesregierung im Juni dieses Jahres sind die Sorgen der Verbraucher über eine gesicherte und bezahlbare Energieversorgung groß. Wir informieren Sie hier über die aktuellen Maßnahmenpakete und Entwicklungen, Ihre Betriebskosten, Beratungs- und Unterstützungsangebote und geben hilfreiche Tipps zum Energiesparen.
Aktuelles
Maßnahmen zum Energiesparen
Die Bundesregierung will die seit September 2022 geltenden kurzfristigen Energiesparmaßnahmen bis zum 15. April 2023 verlängern: In öffentlichen Arbeitsstätten gilt seitdem eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen dürfen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet werden. Das Kabinett hat die Verlängerung der Energieeinsparverordnung beschlossen.
(Quelle: www.bundesregierung.de; Stand 11.02.2023)
Mehr Informationen finden Sie hier:
Die Bundesregierung entlastet Bürger und Wirtschaft | Bundesregierung
Aktuelle Lage zur Gasversorgung in Halle (Saale) | SWH. EVH
80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel | BMWK
Wissenswertes zu Ihren Betriebskosten
Expertinnen und Experten in Sachen Betriebskosten bei der GWG ist das Team „Strategische Objektbewirtschaftung und Verwaltung“. Sie haben die Antworten auf die dringendsten Mieterfragen zu den Betriebskosten.
Welche Auswirkungen haben die steigenden Kosten auf das aktuelle Jahr 2022?
2022 sind die Betriebskosten für unseren Bestand stabil – vor allem weil wir klug verhandelt haben. Hinzu kommt, dass die Gasumlage ausbleibt und die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme auf 7 % gesenkt wird.
Wie werden sich die Betriebskosten 2023 ändern?
Aktuell rechnen wir für das Jahr 2023 insgesamt mit einer durchschnittlichen Erhöhung für alle Betriebskosten unseres Bestandes von etwa 20 Prozent gegenüber 2022.
Mit welchen Erhöhungen muss ich 2023 konkret rechnen?
- Kosten für Wasserversorgung und
Entwässerung: plus ca. 15 %
- Fernwärmeversorgung: plus 30 % (inkl. der temporären Mehrwertsteuersenkung)
- Müllgebühren: plus durchschnittlich 8 %
- Gebäudereinigung, Gartenpflege, Wohnumfeldreinigung, zusätzliche Sperrmüllentsorgung: plus ca. 10 bis 15 %
- Grundsteuer: voraussichtlich plus ca. 40 %
Warum steigen die Betriebskosten im nächsten Jahr?
Die Inflation treibt auch die Betriebskosten für Mieter in die Höhe. Der Strompreis ist deutlich gestiegen, der Gaspreis schwankt Viele Dienstleister müssten ihre Löhne aufgrund der gesetzlichen Mindestlohnerhöhung oder neuer Tarifverträge anpassen. Zudem sind Transportkosten gestiegen und Material sehr teuer geworden. Und die Stadt Halle (Saale) hat den Hebesatz für die Grundsteuer deutlich angehoben.
Was ist mit den Kosten für die Strom- und Wärmegasversorgung – steigen die auch?
Nein, die Kosten für die Allgemeinstromversorgung (Aufzüge, Beleuchtung Treppenhäuser usw.) im Gesamtbestand der GWG bleiben stabil, da die GWG einen Festvertrag bis Ende 2024 mit dem städtischen Stromversorger EVH GmbH geschlossen hat. Ebenso bleiben die Kosten für Wärmegasversorgung in unseren Häusern im Heideweg, in Nietleben, in der Dessauer Straße, am Hubertusplatz stabil.
Kann ich meine Vorauszahlungen jederzeit erhöhen, um später eine hohe Nachzahlung zu vermeiden?
Ja, wir empfehlen Ihnen die Anpassung Ihrer Vorauszahlungen, wenn Sie dies leisten können und möchten. Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite oder wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater.
Gut zu wissen: Wir als Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, das Inkasso für die Betriebs- und Heizkosten zu betreiben. Das heißt: Wohnungsunternehmen verdienen nichts an diesen Kosten, sondern gehen immer in Vorleistung. Das Geld verbleibt also nicht in unserem Unternehmen, sondern wird an die Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie beauftragten Dienstleistungsunternehmen weitergegeben.
Was kann ich tun, um Energiekosten einzusparen?
Kleine Veränderungen können in der Summe spürbare Einsparungen bedeuten. Ein paar Beispiele, wie sich im Alltag Energie sparen lässt, z. B. durch bewusstes Heizen und Lüften, lesen Sie in unseren Energiespartipps auf dieser Seite.
Warum hilft eine korrekte Mülltrennung die Betriebskosten zu reduzieren?
Das Restmüllaufkommen muss durch jeden Einzelnen noch erheblich reduziert werden, da es hilft Kosten zu sparen. Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) hat festgestellt, dass im Restmüll ca. 7 % Glasmüll enthalten sind. Das entspricht ca. 3.150 Tonnen pro Jahr! Damit landet ungefähr die gleiche Menge Glas im Restmüll wie in den dafür eigens bereitgestellten Glassammelcontainern gesammelt wird.
Außerdem befindet sich in den Restmüllbehältern noch ca. 35 % Biomüll, welcher in den vorhandenen Biotonnen sehr kostengünstig entsorgt werden kann. Zusätzlich könnte Biomüll bei der Verwertung zur Energiegewinnung genutzt werden. Wichtig ist eine saubere Trennung - es dürfen keine Störstoffe, wie z. B. Kunststofftüten, Glas usw. in der Biotonne landen!
Ein weiterer Spartipp: Bringen Sie Ihren Sperrmüll zu den Wertstoffhöfen! Bereits 2021 mussten zusätzlich zu den regulären Sperrmüllentsorgungsterminen der HWS 573 Termine für illegal abgestellten Sperrmüll beauftragt und somit knapp 70 Tausend Euro als Betriebskosten umgelegt werden. Bis September diesen Jahres waren es schon 505 extra Entsorgungen.
Durch eine bewusste Müllentsorgung können sich Ihre umlagefähigen Betriebskosten weiter reduzieren.
Was tut die GWG um ihren Mieter*innen zu helfen?
Wir unterstützen unsere Mieter*innen bei der Beantragung von Wohngeld. Ab 10. Januar 2023 bietet die GWG Halle-Neustadt eine „Allgemeine Wohngeldberatung“ im Kundencenter Am Bruchsee 14 an – immer dienstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. Zudem stehen Ihnen Ihre vertrauten Kundenberater*innen, Sozial- und Seniorenberaterinnen zur Seite, klären Ihre Fragen, füllen mit Ihnen gemeinsam die nötigen Anträge aus und prüfen Unterlagen auf Vollständigkeit, so dass der Antrag in der Wohngeldstelle schneller bearbeitet werden kann. In Einzelfällen sind auch Hausbesuche möglich.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin unter: (0345) 6923-100 und lassen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld neu prüfen!
Wohngeldanträge gibt es - je nach Verfügbarkeit - im Kundencenter und im Wohngucker.
Anpassung Ihrer Betriebskostenvorauszahlung
Eine Erhöhung Ihrer Betriebskostenvorauszahlung ist jederzeit möglich. Senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an Ihre Kundenberaterin bzw. Ihren Kundenberater.
Formular Betriebskostenanpassung

MieterApp GWGZuhause
Eine Übersicht über Ihre Verbräuche für Warmwasser und Heizung sowie für Sie relevante Informationen zu Ihrem Zuhause bietet Ihnen die MieterApp GWGZuhause.
Jetzt kostenlos anmelden!
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Beratung und Unterstützung
Unterstützung von Ihrer GWG
Bei Fragen zu Ihren Betriebskosten oder bei Zahlungsschwierigkeiten vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Kundenberaterin bzw. Ihrem Kundenberater:
-
Telefon: (0345) 6923-100
-
kundenservice@gwg-halle.de
Weitere Hilfe und Beratung erhalten Sie von:
Hilfe zu Wohngeld, Bürgergeld und Energieberatung
Wohngeld gehört zu den weniger bekannten Ansprüchen, die Bürger an den Staat haben. Ein Wohngeldantrag ist keine Bittstellung, sondern ein Mietzuschuss, der Ihnen bei einem geringen Einkommen zusteht. im Zuge der Wohngeldreform ab 2023 wird sich die Zahl der Wohngeldberechtigten in Deutschland voraussichtlich mindestens verdreifachen und die Höhe der monatlichen Zuschüsse im Durchschnitt verdoppeln.
Vor allem Seniorinnen und Senioren sollten ihren Anspruch prüfen lassen, etwa die Hälfte der Wohngeldbezieher sind gegenwärtig Rentner, weitere 40 Prozent Familienhaushalte, insbesondere Alleinerziehende.
Allgemeine Wohngeldberatung
Ab 10.1.2023 gibt es für alle GWG-Mieter*innen mit geringem Einkommen eine "Allgemeine Wohngeldberatung" im GWG-Kundencenter Am Bruchsee 14 - jeden Dienstag 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr. Die GWG-Wohngeldberaterinnen Natalie Schäfer und Emily Kubera klären mit Ihnen im persönlichen Gespräch individuelle Fragen und unterstützen beim Ausfüllen der nötigen Anträge. Zudem stehen Ihnen Ihre vertrauten Kundenberater*innen, Sozial- und Seniorenberaterinnen zur Seite. In Einzelfällen sind auch Hausbesuche möglich. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin unter: (0345) 6923-100 und lassen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld neu prüfen! Wohngeldanträge gibt es - je nach Verfügbarkeit - im GWG-Kundencenter sowie im Wohngucker.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Was ist eine Mini-Solaranlage?
Die Bezeichnungen für die kleinen Photovoltaiksysteme sind vielfältig - ihre Funktion immer die gleiche: Sonnenlicht wird in elektrischen Strom umgewandelt, der im Haushalt genutzt werden kann. Mini-Solaranlagen sind Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf. Sie erzeugen eine maximale Leistung von 600 Watt.
Darf ich eine Mini-Solaranlage auf meinem Balkon aufstellen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie eine Mini-Solaranlage aufstellen.
Was muss ich dabei beachten?
1. Die Mini-Solaranlage muss eine CE-Zertifizierung haben und die DGS-Sicherheitsstandards einhalten. Sie muss also in Deutschland zugelassen sein.
2. Achten Sie bei der Standortwahl auf eine möglichst lange direkte Sonneneinstrahlung. Eine Südausrichtung wäre optimal.
3. Die Anbringung der Mini-Solaranlagen gestatten wir aufgrund statischer Anforderungen und möglicher Beschädigungen an der Fassade grundsätzlich nicht. Mit Hilfe einer Aufständerung können Sie die Anlage dennoch gut auf Ihrem Balkon platzieren.
4. Für den Betrieb einer Mini-Solaranlage ist eine spezielle „Energie-Steckdose“ notwendig – eine sogenannte Wieland-Steckdose. Unsere Fachfirma, die Bau und Haustechnik Halle-Neustadt GmbH, wird bei einem Vor-Ort-Termin bei Ihnen prüfen, ob diese erforderliche Steckdose montiert werden kann.
Muss ich eine Mini-Solaranlage anmelden?
Ja, Sie müssen die Anlage bei uns anmelden. Bitte informieren Sie auch den Netzbetreiber, die Halle Netz GmbH, über das folgende Formular: https://netzhalle.de/einspeisung/anschluss
Wie gehe ich vor, um eine Mini-Solaranlage zu nutzen?
Wir empfehlen grundsätzlich, die Mini-Solaranlage erst nach der Prüfung der notwendigen Voraussetzungen bzw. dem Einholen aller Genehmigungen zu kaufen und aufzustellen.
1. Melden Sie sich bitte bei Ihrer Kundenberaterin/Ihrem Kundenberater und besprechen Sie Ihr Vorhaben. Gemeinsam mit unseren Kolleg*innen aus den Fachbereichen und unserem Tochterunternehmen, der Bau- und Haustechnik prüfen wir die technischen Voraussetzungen Ihrer Wohnung (vorhandene Stromkabel und Möglichkeit zur Montage einer Wieland-Steckdose). Dazu vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin in Ihrer Wohnung.
2. Parallel dazu können Sie bereits einen Antrag auf Anmeldung einer „steckerfertigen Erzeugungsanlage“ beim Netzbetreiber, der Halle Netz GmbH, stellen. Anschluss | NETZ HALLE Fragen zur Anmeldung beantwortet Ihnen der Netzbetreiber direkt. Möglicherweise ist es notwendig, dass der Netzbetreiber den vorhandenen Stromzähler gegen ein neues Messgerät austauscht.
3. Informieren Sie uns, sobald Sie die Zusage zum Betrieb der Mini-Solaranlage von der Halle Netz GmbH erhalten haben. Sobald diese vorliegt und auch unsere Fachfirma nach dem Vor-Ort-Termin in Ihrer Wohnung grünes Licht gegeben hat, Sie erhalten eine Genehmigung, die die Bedingungen zur Montage, zur Haftung sowie zum Rückbau enthält.
4. Nach Vorliegen der Genehmigung montiert unsere Fachfirma, die Bau und Haustechnik Halle-Neustadt GmbH, die Wieland-Steckdose bei Ihnen. Für die anfallenden Kosten erhalten Sie eine Rechnung von der Bau und Haustechnik Halle-Neustadt GmbH