Azubi-Apartments

  1. Tipps und Hinweise für deinen Aufenthalt

    Alles_was_du_wissen_musst.pdf PDF 3 MB

Boardinghaus weinberg campus & GWG City Apartments

  1. Hier finden Sie die Gästemappen, Buchungs- und Nutzungsbedingungen unserer GWG Cityapartments in Halle-Neustadt sowie des Boardinghaus weinberg campus. Mit der verbindlichen Buchung erklären Sie, dass Sie diese annehmen.

    Gästemappe GWG Cityapartment Rennbahnring 4

    Gästemappe Rennbahnring deutsch/englisch PDF 386 KB

    Gästemappe GWG Cityapartment Am Bruchsee 6

    Gästemappe Bruchsee deutsch/englisch PDF 372 KB

    Gästemappe Boardinghaus weinberg campus

    Gästemappe Boardinghaus deutsch/englisch PDF 398 KB
  2. Seit 01.01.2025 gilt die Beherbergungssteuer der Stadt Halle (Saale) – auch für die GWG City Apartments und Boardinghaus weinberg campus sowie für die Azubiwohnungen. Die Steuer in Höhe von 4 Prozent wird auf entgeltliche Übernachtungen erhoben und fließt in wichtige kommunale Ausgaben wie Schulen, Kitas und kulturelle Einrichtungen. Von der Zahlung der Beherbergungssteuer befreit sind u. a. Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu Ausbildungszwecken übernachten. 

Umzugs-Bonus für GWG-Mieter

  1. Manchmal passt eine Wohnung nicht mehr zu den eigenen Lebensumständen. Vielleicht möchten Sie sich vergrößern oder verkleinern, wünschen einen Balkon oder suchen etwas Altersgerechtes. Sprechen Sie uns gern an, wir unterstützen Sie bei einem Umzug innerhalb unseres Bestandes.

    300 Euro Umzugs-Bonus 

    Wenn Sie bis zum 31.12.2026 einen neuen Mietvertrag abschließen und das Codewort „Umzugsbonus“ nennen, erhalten Sie 300 Euro Umzugsbonus. Außerdem fällt keine doppelte Miete an.

Einen neuen Mieter werben

  1. Überzeugen Sie Freunde, Verwandte, Bekannte oder Kollegen Mieter bei der GWG zu werden. Als Dankeschön erhalten Sie von uns eine Prämie von bis zu 250 Euro. Die Prämie richtet sich nach dem Bautyp, der Wohnungsgröße und der Lage der vermittelten Wohnung. Zusätzlich verlosen wir im Frühjahr unter allen Teilnehmern, die im vergangenen Jahr an unserer Aktion teilgenommen und die Teilnahmebedingungen erfüllt haben, als Hauptpreis einen 300-Euro-Einkaufsgutschein für das Neustadt Centrum. 

    • Sie sind GWG-Mieter, GWG-Gewerbemieter oder Eigentümer und werben einen neuen Mieter für eine freie Wohnung bei der GWG. 
    • Oder:
      Sie finden einen Nachmieter (Neumieter bei der GWG) für Ihre gekündigte Wohnung innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist.
    • Für Ihre Empfehlung erhalten Sie nach Abschluss des Mietvertrages eine Prämie.
    • Füllen Sie die Teilnehmerkarte (erhältlich im GWG-Kundencenter) oder das digitale das Teilnehmerformular aus. 
    • Lassen Sie sich die Angaben von einem unserer Mitarbeiter bestätigen, und geben Sie die Karte/das Formular spätestens zum Mietvertragsabschluss des neuen Mieters bei der GWG ab.

    Teilnahmebedingungen:

    An dieser Aktion teilnehmen können Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbemieter der GWG oder Eigentümer, die ihre Wohnung von der GWG verwalten lassen und diese auch selbst bewohnen. Der Werber muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Es können 3 Vermittlungen pro Jahr von derselben Person und der im Haushalt lebenden Angehörigen für Neumieter gewertet werden. Die Prämienzahlung erfolgt, wenn keine offenen Forderungen im Mietverhältnis bestehen, direkt auf Ihr Bankkonto und frühestens nach der dritten vertraglich vereinbarten Mietzahlung des neuen bzw. des Nachmieters (Neumieter bei der GWG). Zum Auszahlungstermin darf keine Kündigung des neuen Mieters vorliegen. Die Teilnehmerkarten müssen vor Unterzeichnung des Mietvertrages des neuen Mieters bei uns vorliegen. Eine spätere Abgabe wird nicht berücksichtigt. Die Teilnahmekarten erhalten Sie in unserem Kundencenter Am Bruchsee 14 oder im Wohngucker am Neustadt Centrum oder Sie nutzen das digitale Teilnehmerformular. Von dieser Aktion sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GWG und deren im Haushalt lebende Angehörige ausgeschlossen.

Einen Nachmieter suchen

  1. Ein Umzug bringt viele Herausforderungen mit sich – wir unterstützen Sie dabei! Mit unserer Aktion „Nachmieter gesucht“ können Sie nach Ihrer Kündigung selbst passende Interessenten vorschlagen und profitieren so von einem schnellen und unkomplizierten Umzug. 

    Als Dankeschön für Ihre Empfehlung erhalten Sie einen Bonus von bis zu 500 Euro. Dieser Bonus ist abhängig vom Bautyp, der Wohnungsgröße und der Lage der angemieteten Wohnung. 

  2. Schritt 1​ 

    Wenn Sie Ihre Wohnung bereits gekündigt haben und Ihr Mieterkonto ausgeglichen ist bzw. eine gültige Ratenzahlungsvereinbarung besteht, informieren Sie uns, dass Sie eine*n Nachmieter*in für Ihre Wohnung gefunden haben.​

    Schritt 2

    Jetzt brauchen wir folgende Unterlagen des Nachmieters/der Nachmieterin.

    • Ausfülltes Vermietungsformular inkl. Datenschutz (für alle im Haushalt lebenden Personen über 16 Jahre)

    • Mitziehende Person im Vermietungsformular mit angeben

    • Personalausweis (zum Vorzeigen)​

    • Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus

    • Immatrikulation und ggf. gültiges Visa bei Studierenden

    • Vorvermieterbescheinigung (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom jetzigen Vermieter) ​

    • Einkommensnachweis (z. B. Lohn, Rente ...) oder die Bestätigung des Jobcenters/Sozialamt 

    • Bürgschaftsurkunde, wenn bei Auszubildenden und Studierenden nicht genügend Einkommen vorhanden ist, Ausweiskopie Bürge + 3 Einkommensnachweise

    • Unterlagen Antrag Genehmigung Hundehaltung (Foto, Steuerbescheid, Impfausweis, Nachweis Tierhalterhaftpflicht)

    Schritt 3

    Wir prüfen die Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Nachmietervereinbarung zustande kommen kann.
    Gut zu wissen: Der neue Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher Zustimmung der GWG zustande. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.

    Schritt 4

    Wir informieren den aktuellen Mieter und vereinbaren einen Termin zur Elektrorevision (Überprüfung der elektrischen Leitungen der Wohnung).

    Schritt 5 

    Jetzt vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin mit Ihnen, Ihrem Nachmieter/ihrer Nachmieterin und einem Mitarbeitenden der GWG um eine Nachmietervereinbarung abzuschließen. Darin wird neben der Miete festgelegt:

    • wann das Mietverhältnis des bisherigen Mieters endet,

    • wann das Mietverhältnis des neuen Mieters beginnt und

    • wann die Wohnungsabnahme des bisherigen Mieters mit gleichzeitiger Wohnungsübergabe an den neuen Mieter erfolgt.

    Schritt 6 

    Die Nachmietervereinbarung ist abgeschlossen. Spätestens zum Mietvertragsabschluss des Nachmieters sollte uns die Teilnahmekarte „Mieter werben Mieter“ vorliegen. 

    Schritt 7 

    Der neue Mieter/die neue Mieterin unterzeichnet den Mietvertrag.

    Schritt 8

    Sie treffen sich mit Ihrem Nachmieter/Ihrer Nachmieterin und einem Mitarbeitenden der GWG in der Wohnung für die Abnahme UND die Übergabe der Wohnung. Das dabei erstellte Protokoll erhalten Sie automatisch per E-Mail, wenn uns Ihre E-Mailadresse vorliegt.

    Schritt 9

    Für die Auszahlung der Prämie prüfen wir das Mietenkonto des neuen GWG-Mieters/der neuen Mieterin. Ist das Konto ausgeglichen und sind mindestens drei Zahlungen der vertraglich vereinbarten Mietzahlung erfolgt, überweisen wir die Prämie auf Ihr Konto.

    Benötigte Unterlagen Nachmieter

    Unterlagen des Nachmieters PDF 223 KB
  3. Das sind Ihre Vorteile:

    • Schneller Umzug - dadurch vermeiden oder reduzieren Sie doppelte Mietzahlungen.
    • Entspannter Auszug - der Nachmieter übernimmt die Wohnung im aktuellen Zustand.
    • Weniger Stress - bereits vorhandene Einbauten oder Möbel können übernommen werden.
    • Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns!
    • Formulare downloaden, vollständig ausfüllen und an die GWG senden
    • Wichtig! Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mailadresse) von Ihnen und dem gewünschten Nachmieter angeben 

    Gut zu wissen: 

    Der neue Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher Zustimmung der GWG zustande. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Das Angebot gilt nur für Neumieter und bis zum 31.12.2026. 

    Fragen? Wir helfen gerne weiter!

  4. Spätestens zum Mietvertragsabschluss des Nachmieters sollte uns die Teilnahmekarte „Mieter werben Mieter“ vorliegen. 

    • Füllen Sie die Teilnehmerkarte aus, lassen Sie sich die Angaben von einem unserer Mitarbeiter bestätigen. 
    • Spätestens zum Mietvertragsabschluss des Nachmieters sollte uns die Teilnahmekarte „Mieter werben Mieter“ vorliegen. 
    • Die Teilnahmekarten erhalten Sie auch in unserem Kundencenter Am Bruchsee 14 oder im Wohngucker am Neustadt Centrum

    Benötigtes Formular "Mieter werben Mieter" für die Nachmietersuche

    Formular Mieter werben Mieter PDF 179 KB
  5. An dieser Aktion teilnehmen können Mieterinnen und Mieter der GWG, die einen Nachmieter (Neumieter bei der GWG) für Ihre Wohnung suchen und Ihre Wohnung bereits gekündigt haben. Der Werber muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Es können 3 Vermittlungen pro Jahr von derselben Person und der im Haushalt lebenden Angehörigen für Nachmieter gewertet werden. 

    Die Prämienzahlung erfolgt, wenn keine offenen Forderungen im Mietverhältnis bestehen, direkt auf Ihr Bankkonto und frühestens nach der dritten vertraglich vereinbarten Mietzahlung des neuen Nachmieters (Neumieter bei der GWG). Zum Auszahlungstermin darf keine Kündigung des neuen Mieters vorliegen. Die Teilnehmerkarten müssen vor Unterzeichnung des Mietvertrages des neuen Mieters bei uns vorliegen. Eine spätere Abgabe wird nicht berücksichtigt.  Das Angebot gilt bis zum 31.12.2026. 

    Von dieser Aktion sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GWG und deren im Haushalt lebende Angehörige ausgeschlossen.

Wohnung mieten

  1. Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Homepage unter Wohnung mieten. Sie können sich direkt auf eine inserierte Wohnung bewerben. Um Ihnen einen komfortablen und sicheren Bewerbungsprozess zu ermöglichen, nutzen wir hierfür die Bewerbungsplattform Immomio. Dort können Sie sich schnell und unkompliziert registrieren, Ihr Interesse an einer Wohnung hinterlegen oder ein individuelles Suchprofil erstellen, um passende Wohnungsangebote zu erhalten. Über Immomio erfolgt auch der weitere Vermietungsprozess – von der Vereinbarung von Besichtigungsterminen über das Einstellen von benötigten Unterlagen bis zur Wohnungszusage. 

  2. Immomio ist eine digitale Plattform für Mieter und Vermieter. Über Immomio werden all unsere Wohnungen digital vermietet. Bewerbung, Einreichung von Dokumenten bis hin zur Terminvereinbarung erfolgt alles schnell und unkompliziert online. Sie selbst können über Immomio keine Wohnung suchen, durch die Einrichtung eines Suchprofils findet Immomio die passende Wohnung aus unserem Portfolio für Sie. 

  3. In unseren aktuellen Wohnungsangeboten finden Sie alle Wohnungen, die aktuell bzw. zeitnah verfügbar sind. Wenn Sie Interesse an einer Wohnung haben, klicken Sie auf “Ich habe Interesse” im Wohnungsexposé. Sie gelangen auf ein Anmeldeformular. Bitte registrieren Sie sich einmalig und hinterlegen die erforderlichen Daten und Ihr Interesse an der Wohnung. Sie können auch Ihr individuelles Suchprofil erstellen, um weitere Wohnungsangebote zu erhalten. 

    Nachdem Sie sich auf eine Wohnung beworben haben, ist diese in Ihrem Immomio-Profil unter „Bewerbungen” gelistet, so dass Sie jederzeit den Status verfolgen können. Falls Sie als Mieterin oder Mieter in Frage kommen, erhalten Sie per E-Mail Terminvorschläge für eine Besichtigung und können diese direkt auf dem Immomio-Portal bestätigen. 

    Laden Sie sämtliche Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen, in Ihr Immomio-Profil hoch. Wir erhalten erst Einblick in Ihre Unterlagen, wenn Sie eine Wohnung besichtigt und Ihr Interesse daran über Immomio bestätigt haben. Wir empfehlen Ihnen, Unterlagen und Selbstauskunft schon frühzeitig komplett einzustellen, um einen reibungslosen Bewerbungsprozess sicherzustellen. 

    Wenn wir uns für Sie entschieden haben, kontaktieren wir Sie per Telefon oder E-Mail.

    Eine ausführliche Anleitung können Sie hier herunterladen.

    Leitfaden "So finden Sie eine Wohnung mit Immomio."

    GWG-Leitfaden-Immomio-2024 PDF 3 MB
  4. Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der Wohnberechtigungsschein (kurz WBS) ist ein amtliches Dokument, das Mieterinnen und Mietern mit geringem Einkommen den Anspruch gibt, in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) einzuziehen. Er ist bundesweit für die Dauer eines Jahres ab Ausstellung gültig. Beim Umzug in eine neue Sozialwohnung muss er erneut beantragt werden. 
    Für wenige GWG-Wohnungen ist ein WBS Voraussetzung für die Anmietung. Wenn ein WBS benötigt wird, ist dies im Online-Exposé vermerkt. 

  5. Die Antragstellung erfolgt stets persönlich oder durch Dritte mit Vollmacht in den Bürgerservicestellen der Stadt Halle (Saale). Neben dem Antragsformular werden die Einkommensnachweise geprüft. Die Ausstellung eines WBS ist gebührenpflichtig.

    Weitere Infos: www.halle.de

  6. Manchmal ändern sich Lebensumstände, Ansprüche oder man hat einfach Lust auf Veränderung. Die Gründe für einen Umzug sind vielfältig. Wenn Sie darüber nachdenken, wenden Sie sich an Ihre GWG. Denn innerhalb des GWG-Bestandes umzuziehen, bedeutet für Sie keine lästige Kündigungsfrist – der alte Mietvertrag endet, wenn der neue beginnt. 
     

    Haben Sie auf unserer Homepage ein Wohnungsangebot gefunden, bewerben Sie sich einfach für die Wohnung, die Sie interessiert. Sie gelangen zu unserem Vermietungsportal Immomio. Dort können Sie sich schnell und unkompliziert registrieren, Ihr Interesse an der Wohnung hinterlegen oder ein individuelles Suchprofil erstellen, um passende Wohnungsangebote zu erhalten. Über Immomio erfolgt auch der weitere Vermietungsprozess – von der Vereinbarung von Besichtigungsterminen über das Einstellen von benötigten Unterlagen bis zur Wohnungszusage. 

  7. Unser Ziel ist, unseren Gebäudebestand immer auf dem aktuellen technischen und energetischen Stand zu halten. Deshalb kann es sein, dass Wohnungen gerade saniert und nicht bezogen werden können. Gleiches gilt bei einem Umzug eines Mieters, bei dem wir in der Regel auch Instandhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten durchführen. Grundsätzlich bieten wir Ihnen nur Wohnungen an, die sofort verfügbar sind oder bei denen das Ende der Sanierungsarbeiten absehbar ist.

  8. Unter Betriebskosten werden lt. § 1 der BetrKV all jene Kosten verstanden, die dem Eigentümer am Grundstück oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks entstehen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Grundsteuer
    • Gebäudeversicherung
    • Wasser/Abwasser und Niederschlagswasser
    • Allgemeinstromkosten
    • Kosten für Aufzug
    • Haus- und Straßenreinigung
    • Gartenpflege
    • Müllabfuhr
    • Heizkosten

    Betriebskosten sind grundstücks- und nicht nutzerbezogen. Die Betriebskosten dürfen dann auf die beteiligten Wohnungen und deren Mieter umgelegt werden.  

    Anders als bei der Nettokaltmiete, die als Festbetrag gesetzlich geregelt ist, leisten die Mieter für die Betriebskosten eine monatliche Vorauszahlung. Ein Jahr lang werden die auflaufenden Rechnungen der Zulieferer und Vertragspartner vom Vermieter vorerst bezahlt und im darauffolgenden Jahr gegenüber den Mietern unter Berücksichtigung der vereinbarten Vorauszahlungen abgerechnet. Aus den Betriebskosten erzielen wir keine Erträge. Wir verteilen lediglich die laufenden Bewirtschaftungsaufwendungen nach den rechtlichen Vorschriften. Allein Sie als Mieter haben den Vorteil, dass Sie nicht an jeden Lieferanten selbst zahlen müssen. Diesen Aufwand nehmen wir Ihnen ab. So haben Sie nur eine Abbuchung im Auge zu behalten.  

  9. Die Kosten für TV über das Kabelnetz, Telefon und Internet sind nicht in den Betriebskosten enthalten. Sie können einen separaten Vertrag mit den verfügbaren Anbietern über die gewünschten Leistungen für TV, Internet, Telefon schließen. Ebenso sind die Kosten für Strom in Ihrer Wohnung nicht in Ihrer Miete enthalten. Einen Stromanbieter können Sie selbst wählen und einen individuellen Versorgungsvertrag abschließen. Wir empfehlen auch den Abschluss einer Hausratversicherung – mit einem Versicherer Ihrer Wahl - für Ihre Wohnung. Damit werden Schäden, die z. B. durch ein Feuer oder einen Rohrbruch, abgedeckt. 

  10. Als kommunales Wohnungsunternehmen bieten Ihnen Wohnungen ohne Kaution oder Genossenschaftsanteile an. Es gibt Ausnahmen für besondere Wohnungsangebote, wie z. B. Neubau. In den Wohnungsexposés ist vermerkt, ob und wie hoch eine Kautionszahlung anfällt. 

  11. Benötigte Formulare neue Mieter und Nachmieter

    Unterlagen-Nachmieter-interaktiv-2025.pdf PDF 223 KB

MieterApp GWGZuhause

  1. Ja, es ist ausreichend, wenn sich ein*e Mieter*in pro Mietvertrag anmeldet. Es wurden alle Mietvertragspartner angeschrieben, weil wir dazu verpflichtet sind, jedem die Möglichkeit zur Anmeldung zu gewährleisten.

  2. Die Verbrauchsdaten für Warmwasser und Heizung erhalten Sie innerhalb des aktuellen Monats für den Vormonat. Wenn Sie wollen, lassen Sie sich darüber per Pushnachricht auf Ihrem Smartphone oder per E-Mail benachrichtigen. 

  3. Sie können in den “Einstellungen” im Webportal sowie in der App individuell festlegen, wie Sie über den Erhalt Ihrer monatlichen Verbrauchsdaten sowie anderer Neuigkeiten von Ihrer GWG informiert werden wollen, z. B. per E-Mail und/oder Pushnachricht. Wenn Sie alle Optionen deaktivieren, erfahren Sie nur von den Neuigkeiten, wenn Sie aktiv in die App schauen bzw. sich im Portal anmelden. 

  4. Sie können sich ebenfalls an einem internetfähigen Rechner im Mieterportal unter meinzuhause.gwg-halle.de anmelden. Fragen Sie Verwandte oder Bekannte, ob sie Sie bei der Anmeldung unterstützen können.

Unternehmen GWG

  1. Ihr Projekt oder Verein sollte:

    • einen lokalen Bezug zu unserem Tätigkeitsbereich haben
    • das Image des Stadtteils positiv beeinflussen
    • Botschaften vermitteln, die unserer Unternehmenskultur entsprechen
    • soziale Strukturen festigen und Netzwerke fördern
    • das Wohnumfeld attraktiver machen das Identitätsgefühl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner stärken. 
  2. Einfach den entsprechenden Antrag herunterladen, ausfüllen und an die GWG zurücksenden.

    Ihre Ansprechpartnerinnen

    Kathrin Kaufhold-Thürer Leiterin Unternehmenskommunikation/Pressesprecherin
  3. Folgende Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen der GWG Halle-Neustadt. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel der GWG erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Teilnahmebedingungen an:

    1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mieter des Veranstalters beschränkt.
       
    2. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter folgender Unternehmen: GWG Halle-Neustadt mbH. Ferner nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter von Agenturen und sonstige Personen, welche an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligt sind. Ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt sind Familienmitglieder aller unter Ziffer 2 aufgeführten Personen. 
       
    3. An allen Tagen innerhalb des Gewinnspielzeitraums kann unter Angabe der Kontaktdaten teilgenommen werden. Jeder Teilnahmeberechtigte darf nur einmal pro Gewinnspiel teilnehmen. Die Gewinnspielteilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware/Dienstleistung oder Abschluss/Bestehen eines Mietvertrages abhängig. Die Teilnahme erfolgt durch Abgeben oder Absenden des Teilnahmeformulars. 
       
    4. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit. 
       
    5. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verloren gegangene, beschädigte, unleserliche, unvollständige oder verspätet eingehende Einsendungen, unabhängig davon, ob diese auf Verzögerungen bei der Beförderung beruhen. Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen 
      (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Durchführung des Gewinnspiels 
      (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen 
      (c) bei unlauterem Handeln oder 
      (d) bei falschen oder irreführenden Angaben in Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel. 
       
    6. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden sowie die Teilnahmebedingungen anzupassen.
       
    7. Die Gewinner werden nach Auslosung vom Veranstalter telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Die Entscheidung ist bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
       
    8. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Etwaige mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Einlösung der Gewinne, sofern diese aus Gutscheinen für Leistungen bestehen, die nicht durch die Veranstalterin oder deren konzernverbundenen Unternehmen selbst erbracht werden. 
       
    9. Die Teilnahmebedingungen sowie Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesen unterliegen deutschem Recht. 
       
    10. Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben und gespeichert. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Informationen gemäß Art. 13/14 DSGVO. Diese sind jederzeit in den Geschäftsstellen und auf der Homepage der GWG Halle-Neustadt unter www.gwg-halle.de/datenschutzhinweise/ einsehbar. 
       
    11. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter an die nachfolgend genannte Adresse zu richten. 
       
    12. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist: GWG Halle-Neustadt mbH, Am Bruchsee 14, 06122 Halle (Saale).

    Download Gewinnspielbedingungen

    Gewinnspielbedingungen PDF 163 KB

Karriere

  1. Bitte bewerben Sie sich über die Mailadresse bewerbung@gwg-halle.de. Senden Sie uns dabei bitte Ihre Motivation in einem persönlichen Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie Abschlüsse und vorhandene Arbeitszeugnisse ausschließlich als PDF-Datei.

  2. Eine Bewerbung per Post ist leider nicht möglich. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich per E-Mail.

    Jetzt bewerben

  3. Gern können Sie uns Ihre Initiativbewerbung zukommen lassen. Senden Sie diese bitte an: bewerbung@gwg-halle.de.

  4. Zunächst erhalten Sie eine automatische Empfangsbestätigung. Gemeinsam mit dem Fachbereich prüfen wir Ihre Bewerbung und informieren Sie zeitnah über das Ergebnis. Gegebenenfalls erhalten Sie durch einen Zwischenbescheid weitere Informationen über den aktuellen Stand der Bewerbung.

  5. Rückfragen zu Bewerbungen und oder zum Arbeitgeber beantwortet Ihnen gerne unsere Personalreferentin Petra Lose.

    Ihre Ansprechpartnerin

    Petra Lose Personalreferentin
  6. Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der GWG haben Sie die Möglichkeit auf die angemietete GWG-Wohnung für die Dauer Ihres Anstellungsverhältnisses einen monatlichen Mietnachlass auf die Kaltmiete zu erhalten. Erfahren Sie, welche betrieblichen sowie tariflichen Leistungen die GWG Ihren Mitarbeitenden bietet.

    Mitarbeiterbenefits entdecken

Ausbildung

  1. Bitte sende deine Bewerbungsunterlagen per Mail an azubis@gwg-halle.de. Grundsätzlich wählen wir unsere Auszubildenden ein Jahr im Voraus aus. Wir benötigen von dir die Kopien der letzten Zeugnisse und alle bereits vorhandenen Abschlusszeugnisse ausschließlich als PDF-Datei.

  2. Im Rahmen unseres Auswahlverfahrens betrachten wir jeden Bewerber (m/w/d) unter vergleichbaren Gesichtspunkten. Schulnoten sind, neben einigen weiteren Merkmalen, eine vergleichbare Bewertungsgrundlage. Nach Eingang deiner Bewerbung erhältst du von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung. Nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen laden wir die für uns interessante Bewerber zu einem Bewerbungsinterview ein.

  3. Eure Ansprechparterinnen

    Petra Lose Ausbilderin
    Verena Schmidt Ausbilderin
  4. Findet euer eigenes Zuhause in unserer Blockhouse City – Apartments oder WG-Zimmer in zentraler Lage und günstiger Pauschalmiete für Schüler, Azubis und Studierende. 

    Blockhouse City

    Außerdem bieten wir für Berufsschüler Wohnen auf Zeit in komplett eingerichteten Wohnungen unweit der Berufsschule. 

    Angebote für Berufsschüler