Wohntipps

Vorsicht an der Haustür - So schützen Sie sich vor Haustürgeschäften

In vielen unserer Gebäude wird derzeit das Glasfasernetz ausgebaut. Die Arbeiten werden unter anderem von der Telekom durchgeführt. Der Ausbau sorgt also dafür, dass unsere Gebäude auch in Zukunft technisch gut ausgestattet sind. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass Mitarbeiter der Telekom im Haus unterwegs sind und Mieterinnen und Mieter ansprechen. Dabei informieren sie über mögliche Internet- oder Telefonverträge über das neue Glasfasernetz.

In letzter Zeit haben uns Mieterinnen und Mieter vermehrt darauf hingewiesen, dass diese Personen teilweise sehr aufdringlich auftreten und Bewohner damit unter Druck setzen, etwa mit falschen Aussagen über eine angeblich verpflichtende Umstellung und ein baldiges Abschalten der bisherigen Verbindung. 

Grundsätzlich sind Haustürgeschäfte erlaubt. Dennoch können sie für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Risiken verbunden sein. Denn viele fühlen sich im Gespräch überrumpelt und treffen dann vorschnelle Entscheidungen. Besonders in der Energie- und Telekommunikationsbranche wird diese Vertriebsform häufig eingesetzt, für Internet- und Mobilfunkverträge, Glasfaseranschlüsse, Strom- oder Gastarife. Auch Abos oder Handwerksleistungen werden bei Hausbesuchen angeboten. 

Was gilt als Haustürgeschäft? 

Ein Haustürgeschäft liegt vor, wenn ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens zwischen einem Vertreter und einem Verbraucher geschlossen wird. Das kann nicht nur direkt an der Wohnungstür passieren, sondern auch auf der Straße oder im Einkaufszentrum. 

Vorsicht vor überteuerten Angeboten 

Gerade weil solche Gespräche oft überraschend stattfinden, unterschreiben Verbraucher manchmal vorschnell. Häufig werden Dienstleistungen zu überhöhten Preisen angeboten. In manchen Fällen werden Leistungen gar nicht oder nur teilweise erbracht. Auch Betrugsfälle oder Trickdiebstähle kommen vor. 

Wichtig: Ihr Widerrufsrecht 

Verträge, die an der Haustür abgeschlossen werden, können in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass die Widerrufsfrist eingehalten wird. Die Frist beginnt erst, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden und eine entsprechende Widerrufsbelehrung erhalten haben. Erfolgt diese nicht korrekt, kann der Widerruf sogar bis zu ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss erfolgen.

So schützen Sie sich: 

  • Nicht unter Druck setzen lassen: Seriöse Anbieter erwarten keine sofortige Unterschrift an der Haustür. 
  • Informationsmaterial verlangen: Lassen Sie sich Unterlagen aushändigen und prüfen Sie diese in Ruhe. 
  • Unternehmen überprüfen: Suchen Sie den Anbieter im Internet und achten Sie auf ein vollständiges Impressum sowie mögliche Warnungen oder Erfahrungsberichte. 
  • Ausweis zeigen lassen: Bitten Sie Vertreter um einen Dienstausweis und notieren Sie Namen und Firma. 
  • Im Zweifel nachfragen: Rufen Sie direkt beim Unternehmen oder bei der zuständigen Stelle an und erkundigen Sie sich, ob tatsächlich Hausbesuche stattfinden. 
  • Keine Fremden in die Wohnung lassen: Besonders dann nicht, wenn sie unangekündigt erscheinen. 
  • Angebote vergleichen: Prüfen Sie Verträge besser über offizielle Hotlines oder im Shop – nicht bei Haustürvertretern.

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