Wohntipps

Wohnungswissen: Ruhestörung

Wo viele Menschen zusammenleben, bleiben Geräusche im Alltag nicht aus. Kinder spielen, Türen schließen, Musik oder Gespräche sind in einem Mehrfamilienhaus ganz normal. Problematisch wird es, wenn Lärm dauerhaft auftritt und Ruhezeiten eingehalten werden. Ein harmonisches Miteinander gelingt nur, wenn wir aufeinander achten und gegenseitig Rücksicht nehmen. So bleibt unser Zuhause ein Wohlfühlort.

Wann spricht man von einer Ruhestörung? 
Von einer Ruhestörung spricht man, wenn Lärm wiederholt, über längere Zeit oder besonders laut auftritt – vor allem während der festgelegten Ruhezeiten. Diese sind in der Hausordnung geregelt. 

Was sollten betroffene Mieter zuerst tun? 
Suchen Sie möglichst zunächst das persönliche und freundliche Gespräch mit den Nachbarn. Oft ist den Verursachern gar nicht bewusst, wie stark andere Bewohner gestört werden. Ein freundlicher Hinweis kann viele Probleme bereits lösen.  

Was kann die GWG tun? 
Bleibt die Lärmbelästigung bestehen, können Sie sich an Ihre Kundenberaterin bzw. Ihren Kundenberater der GWG wenden. Wir prüfen den Sachverhalt, führen Gespräche mit den beteiligten Mietparteien und leiten ggf. weitere Schritte ein.

Warum ist ein Lärmprotokoll wichtig? 
Damit wir überhaupt tätig werden können, benötigen wir eine nachvollziehbare Dokumentation als Beweismittel. Notieren Sie deshalb Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Geräusche möglichst genau in einem Lärmprotokoll. Bestenfalls unterschreiben weitere Nachbarn als Zeugen. Zu unseren Geschäftszeiten besteht auch die Möglichkeit den Hausmeister oder Kundenberater als Zeugen der Lärmbelästigung hinzuzurufen. 

Warum braucht es manchmal Geduld? 
Bis zur Klärung des Konflikts vergehen manchmal mehrere Wochen oder Monate. Auch bei berechtigten Beschwerden müssen wir als Vermieter rechtliche Vorgaben und Fristen einhalten. Ziel ist immer eine faire und rechtssichere Lösung für alle Beteiligten. 

Wie können betroffene Mieter zusätzlich unterstützen? 
In manchen Fällen – insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen – sind wir auf die Mithilfe betroffener Mieter angewiesen. Dazu kann auch die Bereitschaft gehören, vor Gericht als Zeugin oder Zeuge auszusagen, um die erfahrene Lärmstörung persönlich zu belegen.  

Ruhezeiten - das steht in der Hausordnung

Nachtruhe 22.00 bis 6.00 Uhr  
Mittagsruhe 12.00 bis 14.00 Uhr 

Sollte eine akute Ruhestörung außerhalb unserer Geschäftszeiten eskalieren, z. B. eine laute Party mitten in der Nacht, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei oder das Ordnungsamt. 

Bleiben Sie immer informiert

Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie keine Neuigkeiten, Veranstaltungen und Aktionen.

Newsletteranmeldung