Buntes

Wenn die Ruhe zu Hause gestört ist...

Ihr kommt nach einem stressigen Arbeitstag nach Hause, wollt in Ruhe euren Feierabend genießen und dann das: tobende Kinder über euch, Hundegebell von nebenan, nach 22 Uhr meint euer Untermieter, er müsse die Stereoanlage mal aufdrehen… Klar, dass euch irgendwann der Kragen platzt.

Wo viele Menschen unter einem Dach wohnen, machen sie unumgänglich Geräusche. Der eine hört gerne Musik oder hat oft Besuch, der andere möchte lieber in Ruhe ein Buch lesen. Jeder Nachbar hat andere Ansprüche an das Wohnen und so soll es auch sein. Wichtig ist nur, dass jeder die nötige Ruhe findet. Dabei sollten gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz bei jedem gut im Zusammenspiel funktionieren.

Doch was, wenn aus einem Geräusch ein immer wieder kehrender oder rund um die Uhr anhaltender Lärm wird? Ab wann wird aus Lärm eine Ruhestörung? Welche Tätigkeiten sind zu welcher Uhrzeit erlaubt und was könnt ihr tun, wenn der Nachbar keine Rücksichtnahme zeigt?

In der Hausordnung steht‘s

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Ruhezeiten, an die sich jeder halten muss. Vorrang haben die Ruhezeiten, wie sie in der Hausordnung festgelegt sind. Bei der GWG gilt: wochentags zwischen 12 und 15 Uhr sowie 22 bis 6 Uhr ist Ruhe im Haus einzuhalten sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

Was ist eine Ruhestörung?

Kinder, Alltags-, Haushaltsgeräusche - nicht alle Geräusche gelten als Ruhestörung. Teilweise müsst ihr Lärm auch hinnehmen, wenn er euch stört. Geräusche, die in Umfang und Lautstärke über das normale Maß hinausgehen, können als Ruhestörung gelten, wobei das Lärmempfinden immer auch subjektiv ist. Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 117 ist definiert, dass eine Lärmbelästigung eine Ordnungswidrigkeit ist, „wenn ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm durch eine Person erregt wird, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Kinderlärm und Hundegebell

Babys, Kleinkinder sowie Hunde halten sich nicht an Ruhezeiten, klar. Gelegentlicher Lärm gehört zum normalen Leben mit Kindern dazu. Genauso das Hundegebell, wenn das Telefon oder jemand an der Tür klingelt. Das müsst ihr bis zu einem gewissen Maß akzeptieren.

Musik und Feiern

Fürs Musikhören und Musizieren gibt es grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung – solange sie in Ruhezeiten nur bei Zimmerlautstärke läuft. Als Richtwert für Zimmerlautstärke gelten ca. 40 Dezibel am Tag und 30 Dezibel in der Nacht. Darüber gibt es für Musiker Vorgaben, an Werktagen nicht mehr als drei Stunden, an Sonn- und Feiertagen maximal zwei Stunden zu musizieren.

Bei einer geplanten Feier ist es eine hilfreiche Geste, die anderen Hausbewohner vorab anzusprechen. So sind alle vorgewarnt - das entspannt die Situation ungemein.

Tipps zur Konfliktlösung

Wenn euch die lauten Geräusche eures Nachbarn dauerhaft stören, solltet ihr etwas dagegen tun! Doch der Anruf bei der Polizei oder beim Vermieter sollte nicht der erste Schritt sein.

1. Sucht das Gespräch

Ein ehrliches Gespräch auf freundlicher und sachlicher Basis hilft fast immer. Bittet um Rücksichtnahme und Verständnis. Vielleicht ist eurem Nachbar auch gar nicht bewusst, dass er mit seinem Verhalten andere Bewohner stört. Auch ein Brief kann helfen, zumal ihr damit einen Nachweis habt, falls weitere Schritte zur Konfliktbewältigung nötig werden.

2. Kontaktiert euren Vermieter

Haben der Brief oder das persönliche Gespräch nicht gefruchtet, dann haben die Kundenberater*innen der GWG ein offenes Ohr für euch. Als Zuhörer und Mediator machen sie sich zuerst ein Bild vor Ort, sprechen mit dem Lärmverursacher und anderen Hausbewohnern und werden euch bitten, ein Lärmprotokoll zu führen. Meistens ist das sachliche Gespräch mit den Beteiligten bereits eine gewinnbringende Lösung für alle. Denn so wird das eigentliche Problem an der Wurzel gepackt und nicht nur Symptome behandelt. In den seltensten Fällen muss dann noch eine Ermahnung oder im schlimmstenfalls eine Abmahnung folgen.

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