- 2 m³ Sperrmüll für jede im Haushalt gemeldete Person dürfen vor dem Haus abgestellt werden
- Sperrmüll bitte am Entsorgungstag ab 6 Uhr vor dem Haus bereitstellen, nicht in Innenhöfen, Durchfahrten oder Feuerwehrzufahrten
Das gehört in den Sperrmüll:
- Möbel, Regale
- Bettgestelle
- Matratzen
- Lattenroste
- Teppiche
- Fahrräder, Dreiräder, Roller,
- Kinderwagen,
- leere Koffer
- Bügelbretter und Gardinenstangen
Das gehört nicht in den Sperrmüll:
- KFZ-Teile sowie Autoreifen (mit/ohne Felgen)
- Schadstoffe
- Baustellenabfälle
- Ölbehälter
- Elektro- und Elektronikgeräte, Leuchten und Lampen
- Verpackungsmaterialien
- Gartenabfälle
- Altkleider
- Federbetten
- Decken
- Geschirr
- in Säcken, Kartons oder anderen Behältnissen verpackte Kleinteile oder Restmüll
- Gegenstände, die größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m oder schwerer als 70 kg sind
Bitte beachten Sie, dass nachträgliche oder falsche Entsorgungen kostenpflichtig sind. Muss sich die GWG um die Beseitigung kümmern, werden die Kosten dafür auf die Betriebskosten aller Mieter*innen umgelegt.
Für unsere Objekte außerhalb von Halle-Neustadt gibt es keine zentralen Termine für die Sperrmüllentsorgung. Sie haben die Möglichkeit, eine Abholung von Sperrmüll einmal pro Jahr anmelden. Dabei fällt keine weitere Gebühr an, außer Sie entscheiden sich für einen Wunschtermin.
Weitere Infos
Zentrale Sperrmülltermine für GWG-Mieter*innen in Halle-Neustadt
Sperrmülltermine 2024