Buntes

Endlich neue Möbel, aber wohin mit den alten?

Du kennst das, die Couch hat nach vielen Jahren ausgedient und jetzt muss dringend eine neue her, die Waschmaschine hat jetzt doch den Geist aufgegeben oder das einst geliebte Fahrrad ist nur noch ein rostiger Drahtesel. Aber wohin mit dem Zeug?

Unsere Hausmeister stellen leider immer wieder fest, dass ausrangierte Möbel und anderer Hausrat einfach in den Gemeinschaftsräumen geparkt werden ... Das ist ein echtes No-Go, nicht nur weil die Gemeinschaftsräume - wie der Namen schon sagt ­ allen gemeinschaftlich zustehen, sondern auch, weil achtlos abgelegter Müll im Brandfall einen Fluchtweg versperren und so zu einer realen Gefahr für Leib und Leben werden kann.

Treffen wir auf herrenlose Gegenstände in den Gemeinschaftsräumen, bitten wir über einen Aushang den Übeltäter, die Flächen freizuräumen. Auch der Hausmeister recherchiert wer der Verursacher sein könnte. Führt beides nicht zum Erfolg, werden die Gegenstände von einer Fachfirma weggeräumt. Auf den Kosten bleiben dann leider alle Mieter des Hauses sitzen - eine unschöne Situation für Mieter und Vermieter.

Daher unsere Bitte: 
Nutz die Wertstoffhöfe in deiner Nähe oder lass deinen Sperrmüll vor der Tür abholen. Wusstest du, dass du pro Jahr zwei Kubikmeter pro im Haushalt lebender Personen anmelden kannst?

Und das gehört zum Sperrmüll:

Zum Beispiel Möbel, Truhen, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Regale, Leitern, Teppiche und Teppichböden, Fahrräder, Dreiräder und Roller, Kinderwagen, Koffer (ohne Inhalt), Bügelbretter und Gardinenstangen.

Das gehört AUF KEINEN FALL zum Sperrmüll:

Zum Beispiel Autowracks, Kfz-Zubehörteile (wie Autoreifen, Autobatterien und Kotflügel), Motorräder, Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten (wie Türen, Fenster, Rohre, Sanitäreinrichtungen und Heizungsanlagen), Öltanks und Ölbehälter, Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungsmaterialien, Gartenabfälle, Schadstoffe, Altkleider, Federbetten, Decken, Geschirr, Leuchten sowie in Säcken, Kartons oder anderen Behältnissen verpackte Kleinteile oder Restmüll, außerdem Gegenstände, die größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m oder schwerer als 70 kg sind.

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