Buntes

Das ABC für Wohnstarter – Teil 3

Teil 3: Bestandteile eines Mietvertrages

Das wichtigste Schriftstück bei der Anmietung einer Wohnung ist der Mietvertrag. Damit übergibt dir der Vermieter die Wohnung und du verpflichtest dich, sie in einem angemessenen Zustand zu halten. Du zahlst dafür, dass du die Wohnung nutzen darfst, wie du möchtest – solange dies der vertraglichen Vereinbarung entspricht.

Ein Mietvertrag dokumentiert:

  • wer Mieter*in und wer Vermieter *in ist,
  • um welche Wohnung es sich handelt,
  • wann das Mietverhältnis beginnt und
  • wie hoch die Miete ist.

Mietverträge brauchen keine bestimmte Form, um wirksam zu sein, sie können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.
Der mündliche Vertrag ist aber eher selten.

Es gibt verschiedene Mietvertragstypen:

  • Staffelmietverträge legen die Anfangsmiete und zugleich künftige Mietsteigerungen fest.
  • Befristete Mietverträge legen gleich zu Beginn das Ende des Vertrags fest. Während der Vertragslaufzeit können weder Vermieter noch Mieter kündigen.
  • Unbefristete Mietverträge sehen kein Vertragsende vor. Mit der GWG schließt Du für eine Blockhouse-City-Wohnung einen unbefristeten Mietvertrag ab.

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