Neben der Nettokaltmiete sind die Betriebskosten der zweite Mietbestandteil. Sie umfassen zum Beispiel die Kosten für Wasser, Fernwärme, Müllentsorgung, Hausstrom und Grundsteuer.
Trotz unseres Bemühens um eine übersichtliche und verständliche Rechnungslegung ergeben sich immer wieder Rückfragen. Deshalb gewährt der Gesetzgeber dem Mieter ein so genanntes Einsichtsrecht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Rechnungsbelege der Ver- und Entsorger.
In unserer Abteilung Hausbewirtschaftung legen wir Ihnen diese gern vor. Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie dazu auch die entsprechenden Erläuterungen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung?
Dann vereinbaren Sie am besten einen Termin.
Kontakt:
Anfrage an Team Hausbewirtschaftung
Telefon: 0345/ 69 23-321